Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der BREIMEIR GmbH

Stand 2022

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.     Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Breimeir GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allg. Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.     Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluss:

1.    Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fern­ schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.    Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur ver­bindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.    Die Verkaufsangestellten, Handlungsgehilfen, Reisende und Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

III. Preise:

1.    Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.    Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager Augsburg
(EXW Augsburg), einschließlich normaler Verpackung.

IV. Lieferungsbedingungen, Liefer- und Leistungszeit:

1.    Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Lieferungen ab
    150 € (europäisches Ausland 250 €) Lieferwert erfolgen porto- und frachtfrei.
    Unter 150 €/ 250 € wird ein Frachtkostenanteil von 5 €/10 € berechnet.
2.    Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
3.    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Vorlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.    Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den Verkäufer unverzüglich benachrichtigt.
5.    Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsent­schädigung in Höhe von 1/2 % für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
6.    Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

V. Gefahrübergang:

    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VI. Gewährleistung:

1.    Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Material­mängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
2.    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungs­anweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifi­kationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.    Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.    Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass:
    a)    das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird;
    b)    der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Vertreter des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
    Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
5.    Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.    Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.     Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8.    Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
9.    Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lie­ferung.

VII. Eigentumsvorbehalt:

1.    Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2.    Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird in folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
3.    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Dieses SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4.    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
5.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

VIII. Zahlung:

1.    Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
2.    Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen werden 2 %, bei Bankeinzug 3 % Skonto gewährt.
3.    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlung gilt die Leistung erst dann erbracht, wenn der Scheck dem Verkäufer gutgeschrieben wird.
4.    Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.    Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Nettofälligkeit Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
6.    Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdig­keit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.    Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel­rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

IX. Haftungsbeschränkung:

    Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsver­letzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aus­geschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit:

1     Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.    Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.    Erfüllungsort im Sinne von § 29 II ZPO ist grundsätzlich Augsburg.
4.    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XI. Datenschutz

1.    Die während der Auftragsannahme und -abwicklung erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Käufers werden ausschließlich für rechtlich zulässige Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Der Käufer willigt jedoch ein, dass seine personenbezogenen Daten auch an Lieferanten des Verkäufers weitergegeben werden können, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags notwendig ist.
2.    Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer im Rahmen einer Bonitätsprüfung Bestelldaten, die ihm bei Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind, an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und erhält.
3.    Sämtliche Inhalte der Internetseite des Verkäufers unterliegen dessen Urheberrecht. Dies gilt insbesondere für digitale Produktabbildungen. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Inhalte in der zur Verfügung gestellten Form bestimmungsgemäß einzusetzen.